Akkreditiv-Arten — nach Zahlungsbedingungen wählen
Die UCP 600 (in Kraft seit 1. Juli 2007) ist der universelle Rahmen für Dokumentenakkreditive. Nahezu jedes Akkreditiv nennt in Feld 40E "Applicable Rules: UCP LATEST VERSION" — mit dieser Zeile gilt der ICC-Text; nationales Recht tritt bei der Dokumentenprüfung zurück.
Banken prüfen Dokumente, nicht Ware (UCP 600, Artikel 14). Ein einwandfreier Dokumentensatz ist der einzige Weg zur Zahlung — ein Tippfehler im Begünstigtennamen oder ein um einen Tag verspätetes On-board-Datum kann die Zahlung wochenlang aufhalten, während die Parteien einen Waiver verhandeln. "Kleine" Fehler gibt es in diesem Regime nicht.
Für den Verkäufer: Zahlungseingang bei konformer Vorlage typischerweise 5–10 Geschäftstage. Diskrepanzen verschieben das um Wochen. Für den Käufer: Die Akkreditiveröffnung ist eine vom Grundgeschäft unabhängige Zahlungsverpflichtung — mit Eröffnung sind die Mittel gebunden, selbst wenn das Geschäft später bereut wird.
| Art | Zahlungszeitpunkt | Anwendungsfall | Üblich in |
|---|---|---|---|
| Sicht-Akkreditiv (Sight L/C) | Bei Vorlage konformer Dokumente | Erstgeschäft, geringes Vertrauen | Bekleidung und Konsumgüter |
| Nachsicht / aufgeschobene Zahlung (Usance / Deferred) | 30 / 60 / 90 / 180 Tage nach Sicht oder Versand | Vertrauenswürdiger Käufer mit Finanzierungsbedarf | Investitionsgüter, Maschinen |
| Bestätigtes Akkreditiv (Confirmed) | Bei Vorlage — eine zweite Bank fügt eine eigene Zusage hinzu | Länderrisiko bei der eröffnenden Bank | Käufer aus Schwellenländern |
| Standby-Akkreditiv (Standby / SBLC) | Nur bei Ausfall — selten gezogen | Erfüllungs- oder Zahlungsgarantie | Bau, Dienstleistungen, Großlieferungen |
| Revolvierendes Akkreditiv (Revolving) | Erneuert sich nach jeder Inanspruchnahme | Laufender Liefervertrag | Massengüter |
| Übertragbares Akkreditiv (Transferable) | Bei Vorlage — Rechte auf einen Zweitbegünstigten übertragbar | Zwischenhändler ohne eigene Kreditlinie | Vermittelte Geschäfte |
SWIFT-MT700-Felder
| Feld | Pflicht | Hinweise |
|---|---|---|
| 40A — Akkreditivform (Form of Documentary Credit) | Ja | Unwiderruflich (Irrevocable) ist unter UCP 600 die Voreinstellung — widerrufliche Akkreditive sind regelseitig nicht mehr vorgesehen. |
| 20 — Akkreditivnummer (Documentary Credit Number) | Ja | Eindeutige Referenz der eröffnenden Bank. Auf jedem vom Begünstigten vorgelegten Dokument zitieren. |
| 31C — Eröffnungsdatum (Date of Issue) | Ja | Die UCP-600-Fristen laufen ab hier. Sehr alte Eröffnungsdaten können auf ein abgelaufenes Akkreditiv hinweisen — 31D prüfen. |
| 40E — Anwendbare Regeln (Applicable Rules) | Ja | Nahezu immer "UCP LATEST VERSION" — Verankerung in UCP 600. Andere Werte hinterfragen. |
| 31D — Verfalldatum und -ort (Date and Place of Expiry) | Ja | Nach diesem Datum kann der Begünstigte nicht mehr ziehen. Der Verfallort entscheidet, wo Dokumente zu präsentieren sind. |
| 50 — Auftraggeber (Applicant) | Ja | Der Käufer. Name und Adresse müssen mit dem Kaufvertrag übereinstimmen. |
| 59 — Begünstigter (Beneficiary) | Ja | Der Verkäufer. Exakte Übereinstimmung mit Rechnung und sonstigen Dokumenten — Banken werten jede Schreibvariante als Diskrepanz. |
| 32B — Währung und Betrag (Currency Code, Amount) | Ja | ISO-4217-Währung + Betrag. Mit dem Kaufvertrag abgleichen; eine falsche Währung ist ein struktureller Mangel. |
| 39A — Toleranz des Akkreditivbetrags (Percentage Tolerance) | Optional | Üblich +/-5% oder +/-10%. Ohne 39A greift die Default-Toleranz aus Artikel 30 UCP 600 nur unter engen Bedingungen. |
| 41A — Verfügbar bei/durch (Available With/By) | Ja | Welche Bank, welche Methode: Zahlung, Akzept, Negoziierung oder aufgeschobene Zahlung. Bestimmt den Ort der Dokumentenvorlage. |
| 42C — Tratten zahlbar (Drafts at) | Optional | Wenn Tratten verlangt sind — Usancezeitraum (z. B. "60 days after sight"). Bei reinen Zahlungsakkreditiven leer. |
| 42A — Bezogener (Drawee) | Optional | Auf wen die Tratten gezogen werden. Üblich: eröffnende Bank oder nominierte Bank. |
| 43P — Teilverschiffungen (Partial Shipments) | Ja | ALLOWED oder NOT ALLOWED. Schweigen gilt nach Artikel 31 UCP 600 als ALLOWED; in der Praxis wird es jedoch fast immer ausdrücklich geregelt. |
| 43T — Umladung (Transhipment) | Ja | ALLOWED oder NOT ALLOWED. Nach Artikel 20 UCP 600 ist Umladung auch bei einem Verbot zulässig, wenn die gesamte Beförderung durch ein einziges B/L gedeckt ist — typische Stolperfalle. |
| 44A — Übernahme-/Versand-/Empfangsort (Place of Taking in Charge / Dispatch / Receipt) | Optional | Für multimodale Beförderung. Oft ein Binnenpunkt (ICD, Werk). Vom Ladehafen 44E zu unterscheiden. |
| 44E — Ladehafen / Abgangsflughafen (Port of Loading / Airport of Departure) | Ja | Bei See- oder Luftverkehr Pflicht. Realer Seehafen oder Flughafen — kein ICD. |
| 44F — Löschhafen / Bestimmungsflughafen (Port of Discharge / Airport of Destination) | Ja | Bei See- oder Luftverkehr Pflicht. Muss mit dem Bestimmungsort auf B/L oder AWB übereinstimmen. |
| 44B — Endgültiger Bestimmungsort (Place of Final Destination) | Optional | Für Multimodal. Letzter Binnenpunkt, falls abweichend vom Löschhafen. |
| 44C — Spätestes Verschiffungsdatum (Latest Date of Shipment) | Ja | Das am stärksten beachtete Einzelfeld. Das On-board-Datum auf dem B/L (bzw. das AWB-Datum) darf nicht später sein. |
| 45A — Warenbeschreibung (Description of Goods/Services) | Ja | Eine generische Beschreibung ist sicherer. Über-spezifizieren (Typennummern, HS-Codes, Zertifikate) vervielfacht das Diskrepanzrisiko auf der Rechnung. |
| 46A — Geforderte Dokumente (Documents Required) | Ja | Rechnung, Transportdokument, Packliste, Versicherungspolice/-zertifikat, Ursprungszeugnis, Inspektionszeugnis. Jede Zeile eine eigene Falle — Punkt für Punkt prüfen. |
| 47A — Zusätzliche Bedingungen (Additional Conditions) | Optional | Sonderbedingungen außerhalb des Standardsatzes. Klassische Diskrepanzquelle — Artikel 14(h) ignoriert nicht-dokumentarische Bedingungen, dokumentenbezogene werden jedoch streng angewendet. |
| 71B / 71D — Gebühren (Charges) | Optional | Wer die Akkreditivkosten trägt: OUR (Auftraggeber alle), BEN (außer eröffnender Bank trägt der Begünstigte), SHA (jede Seite ihre Bank). Bestätigungsgebühren beachten. |
| 48 — Vorlagefrist (Period for Presentation) | Ja | Tage nach Verschiffung für die Dokumentenvorlage. UCP-600-Default 21 Tage; im Akkreditiv und gegen 31D prüfen — die früheste Frist gilt. |
| 49 — Bestätigungsanweisungen (Confirmation Instructions) | Ja | CONFIRM (avisierende Bank muss bestätigen), MAY ADD (Bestätigung auf Begünstigtenwunsch möglich), WITHOUT (ohne Bestätigung). |
| 78 — Anweisungen an die zahlende/akzeptierende/negoziierende Bank (Instructions to the Paying/Accepting/Negotiating Bank) | Optional | Rückerstattungs- und Dokumentenanweisungen. Meist Bank-zu-Bank-Sprache; der Begünstigte handelt darauf nicht direkt. |
Häufige Diskrepanzen (Mängel)
Häufige Gründe, warum die Bank Dokumente zurückweist
- Verspätete Vorlage — Dokumente treffen nach Ablauf der 21-Tage-Frist (bzw. der in 48 genannten Frist) oder nach 31D ein.
- Verspätete Verschiffung — On-board-Datum auf dem B/L liegt nach dem 44C-Datum.
- Beschreibungsabweichung — Warenbeschreibung der Rechnung weicht von 45A ab.
- Unzureichende Versicherung — weniger als 110% des CIF-Werts oder als verlangt, falsche Währung, falsche Risikoabdeckung.
- Falsche Anzahl B/L-Originale — "full set" nicht vorgelegt oder Angabe weicht vom B/L selbst ab.
- Fehlendes Indossament auf Order-B/L — Indossamentenkette zur eröffnenden Bank oder "to order" ist unterbrochen.
- Teilverschiffung trotz Verbots in 43P — selbst eine Aufteilung über zwei B/Ls auf verschiedenen Schiffen löst dies aus.
- Rechenfehler in der Rechnung — Zwischensummen ergeben nicht den Endbetrag, oder Stückpreis × Menge passt nicht.
- Falsche Notify-Adresse — Notify-Feld auf dem B/L weicht von der Akkreditivvorgabe ab.
- Versicherungsdatum nach dem On-board-Datum — Artikel 28 UCP 600 verlangt Wirksamkeit der Deckung spätestens am Verschiffungstag.
Best Practices
Vor der Verschiffung ändern (Amendment), nicht danach
Können die ursprünglichen Akkreditivbedingungen nicht eingehalten werden — falscher Hafen, abweichende Beschreibung, zu enges Latest Shipment Date — Änderung VOR der Verschiffung beantragen. Spätere Amendments sind langsamer, teurer und werden bei verändertem Kräfteverhältnis vom Auftraggeber häufig abgelehnt.
Zweites Augenpaar auf den Dokumentensatz
Der Spediteur prüft das Transportdokument, die Trade-Finance-Abteilung der Bank prüft die akkreditivbezogenen Dokumente, der eigene Exportsachbearbeiter prüft die Rechnungsmathematik. Drei unabhängige Durchsichten vor der Vorlage fangen, was ein einzelner Prüfer übersieht.
Akkreditiv-spezifische Checkliste, keine Generikvorlage
Jedes Akkreditiv hat seine eigenen 47A-Zusatzbedingungen und seine 46A-Dokumentenliste. Eine generische "Exportcheckliste" verfehlt die Sonderklauseln. Akkreditiv ausdrucken, jede Anforderung markieren, gegen die tatsächlichen Dokumente abhaken — ein Akkreditiv, eine Checkliste.
MAY ADD statt CONFIRM aushandeln, wenn möglich
Will der Verkäufer die Bestätigungsoption offenhalten, ohne dem Käufer die Bestätigungsgebühr von Beginn an aufzubürden, sollte Feld 49 "MAY ADD" lauten. Der Begünstigte kann die Bestätigung bei Verschlechterung der Lage nachträglich anfordern, ohne Kosten vorab zu fixieren.