Pflichtfelder
Die Handelsrechnung ist das zentrale Zolldokument. Der Zoll leitet daraus Zollwert, Tarifierung und Abgaben ab. Sie muss mit Packliste, Konnossement (B/L) und etwaigem Akkreditiv übereinstimmen — Abweichungen führen zu Beschau und Anhaltung.
| Feld | Pflicht | Hinweise |
|---|---|---|
| Verkäufer (Exporteur) | Ja | Vollständiger Firmenname (laut Handelsregister) + Anschrift + Steuer-/USt-IdNr./EIN. Reine Handelsnamen genügen nicht, wenn die Registerangaben abweichen. |
| Käufer / Empfänger | Ja | Muss exakt mit dem Importeur of Record übereinstimmen. Weicht der Empfänger vom Einführer ab, beide mit Rollenbezeichnung nennen. |
| Rechnungsnummer | Ja | Innerhalb der Verkäuferbuchhaltung eindeutig. Fortlaufend bevorzugt; Zollsysteme markieren doppelte Nummern. |
| Rechnungsdatum | Ja | Ausstellungsdatum, nicht Versanddatum. Muss vor oder gleich dem On-board-Datum des B/L liegen. |
| Warenbeschreibung | Ja | Handelsübliche Bezeichnung, die ein Laie identifizieren kann. "Elektronik" oder "Ersatzteile" ist zu allgemein — Artikel benennen (z. B. "Lithium-Ionen-Zellen, 18650 zylindrisch, 3,7 V 2600 mAh"). |
| HS-Code | Ja | Mindestens 6 Stellen. Falls bekannt, länderspezifische 8/10-stellige Erweiterung ergänzen. Abweichung zur Packliste ist häufigster Anhalte-Grund. |
| Ursprungsland | Ja | Land der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung — nicht Montage- oder Versandland. Beeinflusst Zollsatz (FTA, AD/CVD, §301). |
| Menge | Ja | Stückzahl (Stück/Sätze/Paare) und Gewicht (Netto + Brutto in kg) angeben. |
| Einzelpreis | Ja | In Vertragswährung. Auf den tatsächlichen Vertragspreis runden; nicht aus Summen rückrechnen. |
| Rechnungsgesamtwert | Ja | Währung eindeutig nach ISO 4217 angeben ("USD", "EUR", "CNY"). Bei verschiedenen Dollarräumen kein bloßes "$" verwenden. |
| Incoterms 2020 | Ja | Eine der 11 ICC-Klauseln + benannter Ort. "FOB Shanghai", nicht nur "FOB". Der benannte Ort definiert den Gefahrübergang. |
| Zahlungsbedingungen | Optional | T/T, L/C, D/P, D/A. Pflicht, sofern die Bedingungen den Zollwert beeinflussen (z. B. Lizenzgebühren, Anpassungen bei Stundung). |
| Frachtdokumentenreferenz | Optional | B/L- oder AWB-Nummer, falls bei Rechnungsstellung bekannt. Häufig später als Nachtrag ergänzt. |
| Unterschrift | Ja | Bevollmächtigter Vertreter — gedruckter Name + Funktion + handschriftliche oder elektronische Signatur. Manche Bestimmungsländer verlangen Originalunterschrift in Tinte. |
Häufige Fehler
Worauf der Zoll achtet
- Generische Beschreibungen ("Elektronik", "Hardware"), die eine Tarifierung auf Positionsebene unmöglich machen.
- HS-Code auf der Rechnung weicht von Packliste oder Konnossement ab.
- Ursprung nach Versandland angegeben ("China"), obwohl die Ware in einem Drittland umgewandelt wurde.
- Incoterm ohne benannten Ort — bloßes "FOB" lässt den Gefahrübergang offen.
- Rechenfehler: Positionssumme ≠ Einzelpreis × Menge. Zollsysteme prüfen die Summen.
- Währung nur als "$" oder "¥" angegeben, ohne Länderkennung.
- Fehlende oder fotokopierte Unterschrift, wenn Originalunterschrift verlangt wird (je nach Jurisdiktion).
Praxisnotizen
Im Zweifel die Rechnung Zeile für Zeile mit der Packliste abgleichen und vor Versand vom Spediteur/Zollagenten prüfen lassen. Eine Korrektur vor Versand kostet praktisch nichts; eine Anhaltung durch Zoll bedeutet Tage Verzug plus Lager- und Standgeld.